Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mixed Media Visions – Kathrin Troger Stand: Juni 2026
Mixed Media Visions – Kathrin Troger Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen Kathrin Troger – Mixed Media Visions (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen Kathrin Troger – Mixed Media Visions (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Angebot und Auftragserteilung
Offerten sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich (per E-Mail) bestätigt oder eine Anzahlung geleistet hat.
Offerten sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich (per E-Mail) bestätigt oder eine Anzahlung geleistet hat.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).
- Anzahlung: Bei Projekten ab CHF 2.500 ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig.
- Restzahlung: Der verbleibende Betrag ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Bei Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin vor, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen und weitere Arbeiten bis zur Begleichung offener Beträge zu sistieren.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).
- Anzahlung: Bei Projekten ab CHF 2.500 ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig.
- Restzahlung: Der verbleibende Betrag ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Bei Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin vor, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen und weitere Arbeiten bis zur Begleichung offener Beträge zu sistieren.
4. Korrekturen und Änderungen
Im Auftragsumfang sind zwei Korrekturschleifen inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden zum gültigen Stundensatz separat in Rechnung gestellt. Änderungen, die über das ursprüngliche Briefing hinausgehen, gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert angeboten.
Im Auftragsumfang sind zwei Korrekturschleifen inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden zum gültigen Stundensatz separat in Rechnung gestellt. Änderungen, die über das ursprüngliche Briefing hinausgehen, gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert angeboten.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle erstellten Werke (Grafiken, Animationen, Videos, Illustrationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftragshonorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Die Auftragnehmerin behält das Recht, realisierte Arbeiten in ihrem Portfolio und auf Social Media zu veröffentlichen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
Alle erstellten Werke (Grafiken, Animationen, Videos, Illustrationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftragshonorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Die Auftragnehmerin behält das Recht, realisierte Arbeiten in ihrem Portfolio und auf Social Media zu veröffentlichen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
6. Stornierung und Rücktritt
Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung zurück, sind bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen vollständig zu vergüten. Die geleistete Anzahlung wird dabei angerechnet. Bei Rücktritt nach Ablieferung des Endprodukts ist der volle Auftragswert fällig.
Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung zurück, sind bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen vollständig zu vergüten. Die geleistete Anzahlung wird dabei angerechnet. Bei Rücktritt nach Ablieferung des Endprodukts ist der volle Auftragswert fällig.
7. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen sind Richtwerte. Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Zulieferung von Inhalten seitens des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber frühzeitig über allfällige Verzögerungen.
Vereinbarte Lieferfristen sind Richtwerte. Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Zulieferung von Inhalten seitens des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber frühzeitig über allfällige Verzögerungen.
8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Inhalte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er ist verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Inhalte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er ist verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
9. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei diskret und geben diese nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei diskret und geben diese nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
12. Änderungen
Diese AGB können jederzeit angepasst werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Version.
Diese AGB können jederzeit angepasst werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Version.
Mixed Media Visions – Kathrin Troger · info@mixed-media-visions.com · 9467 Frümsen, St. Gallen